Wird geladen...

STAHL

Wir sind Rechtsanwälte.

Wir beraten, vertreten und verteidigen Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen im Strafrecht.

STAHL steht für erstklassige Beratung und exzellente Verteidigung in Strafsachen.

Strafverteidigung

Wir sind ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und hochspezialisiert auf die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen sowie auf die Bearbeitung von Mandaten mit strafrechtlichem Einschlag. Auf anderen Rechtsgebieten werden wir bewusst nicht aktiv, sondern empfehlen spezialisierte Kollegen zu beauftragen.

Die Verteidigung von Privatpersonen, Unternehmern und Unternehmen in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen stellt einen gewichtigen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Insbesondere in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren von großem Umfang arbeiten wir mit einem Netzwerk ebenfalls bundesweit tätiger versierter Verteidiger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und im Bedarfsfall mit Spezialisten für Presserecht sowie Litigation-PR zusammen.

Wolfgang Stahl verfügt zudem über eine langjährige Expertise in der Verteidigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Amtsträgern), wie Polizeibeamten, Soldaten, Staatsanwälten und Richtern.

Schließlich bildet die Verteidigung in Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof einen weiteren Fokus unserer Tätigkeit.

Expertise

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

  • Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere Betrugs- und Untreuedelikte
  • Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht
  • Arbeitsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Zollstraftaten
  • Insolvenzstraftaten
  • Umweltstrafrecht

Berufsbezogenes Strafrecht

  • Straftaten im Amt
  • Arzt- und Medizinstrafrecht
  • Verteidigung von Rechtsanwälten in berufsrechtlichen Verfahren
  • Verteidigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (insbesondere Polizeibeamte, Soldaten, Staatsanwälte und Richter)

Besondere Verfahren

  • Verteidigung in Staatsschutzverfahren vor Staatsschutzkammern und Oberlandesgerichten
  • Revisionen in Strafsachen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof
  • Beistandschaft in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen

Allgemeines Strafrecht

  • Kapitalstrafsachen (Verbrechen gegen Leben und körperliche Unversehrtheit)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere Missbrauchsvorwürfe sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte

»Wer Verteidigung gegen bestimmte Tatvorwürfe grundsätzlich aus politischen Gründen ablehnt oder weil sie ihm sonst nicht in den Kram passen, verrät in meinen Augen die Idee der Strafverteidigung.«

Legal Tribune Online

»Ich bin ein großer Freund des Rechtsstaats.«

Legal Tribune Online

Henning Silbernagel

  • Rechtsanwalt
  • Associate
Digitale VisitenkarteLinkedIn-Profil

Rechtsanwalt Henning Silbernagel, geboren 1997 in Wuppertal, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Im Rahmen des Studiums wählte er den Schwerpunkt „Internationales und Wirtschaftsstrafrecht“. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Henning Silbernagel im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz und war bereits währenddessen in der Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Stahl tätig.

Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft ist Henning Silbernagel in der Kanzlei als Rechtsanwalt tätig. Er betreut Mandate aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts, sowie aus dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Henning Silbernagel ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V..

Wolfgang Stahl

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)
  • Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV)

Wolfgang Stahl, geboren 1972, ist seit seiner Zulassung zum Rechtsanwalt ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Seit 2007 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Zudem ist er zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV) und zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV). Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V. und der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV) e.V.

Wolfgang Stahl betreut bundesweit sowie im Ausland Mandanten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Strafverfahren. Er verteidigte und beriet Einzelpersonen und Unternehmen in einer Vielzahl aufsehenerregender Strafverfahren sowie vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Das Nachrichtenmagazin Focus zählte Wolfgang Stahl im Fachbereich Strafrecht wiederholt zu Deutschlands Top-Rechtsanwälten.

Rechtsanwalt Stahl ist u. a. Mitautor der im Verlag C. H. Beck erscheinenden Reihe »Münchener Anwaltshandbuch«. Als Dozent im Bereich Straf- und Strafprozessrecht hat er Berufseinsteiger in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet und hält Seminare für Führungskräfte von Banken an einer bedeutenden Führungs- und Managementakademie.

Nebenamtlich ist Rechtsanwalt Stahl als Prüfer für die Staatliche Pflichtfachprüfung und für die Zweite juristische Staatsprüfung Mitglied des Landesprüfungsamtes für Juristen bei dem Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz.

Wolfgang Stahl berät und verteidigt im Schwerpunkt auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Insbesondere die Verteidigung von Geschäftsführern, Vorständen und Führungskräften in sogenannten Umfangverfahren gehört zu seinen Tätigkeiten. Ferner ist er regelmäßig mit der Prüfung der Erfolgsaussichten und der Begründung von Revisionen in Strafsachen zum Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten befasst. Er verfügt über profunde Kenntnisse im Strafprozessrecht und eine über 20jährige forensische Erfahrung in Hauptverhandlungen vor Strafkammern und Strafsenaten.

Vor dem Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn hat Wolfgang Stahl eine Berufsausbildung im gehobenen militärpolizeilichen Dienst der Bundeswehr absolviert. Im Berufs- und Disziplinarrecht war er – zuletzt im Dienstgrad Oberstleutnant d. R. – u. a. über mehrere Jahre mit der Bearbeitung von Wehrstraf- und Wehrdisziplinarsachen in Generalstabsabteilungen von Kommandobehörden der Bundeswehr befasst.

»Wer ihn im Gericht beobachtet, sieht einen abgeklärt und selbstsicher wirkenden Juristen, rhetorisch versiert, höflich im Ton, hart in der Sache.«

Focus Spezial

Wie wir arbeiten – 360-Grad-Denken.

Wer zu uns kommt und unseren Rat sucht, hat zumeist das bislang schwerwiegendste Problem seines Lebens und befindet sich in einer Ausnahmesituation. Die Strafverfolgungsbehörden haben möglicherweise bereits mit einschneidenden Ermittlungsmaßnahmen wie der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen oder gar dem Vollzug der Untersuchungshaft in den Alltag eingegriffen und den Menschen aus seiner Bahn geworfen.

Begleitung im Strafverfahren

Wir sind in allen Stadien des Strafverfahrens starke Begleiter des Mandanten. Unser Büro und alle seine Abläufe sind auf die spezifischen Bedürfnisse von Beschuldigten ausgerichtet. Wir bilden gegenüber den Staatsanwaltschaften und Gerichten erforderlichenfalls schnell und routiniert schlagkräftige Verteidigerteams aufgrund unserer ausgezeichneten Vernetzung.

Präzision und Ausstattung

Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch größtmögliche Präzision aus. Anders als Staatsanwaltschaften und Gerichte stehen wir nicht unter ständigem Kosten- und Erledigungsdruck. Wir verfügen über exzellente technische Ausstattung, die immer auf dem neuesten Stand ist. Natürlich haben wir rund um die Uhr und an jedem Ort Zugriff auf alle juristischen Datenbanken und Onlinebibliotheken. Zur Auswertung insbesondere umfangreicher Verfahrensakten bedienen wir uns zertifizierter KI-basierter juristischer Datenbanken und Recherchetools. Bereits aus diesem Grund sind wir Staatsanwaltschaften und Gerichten zumeist technisch und auf dem Gebiet des Knowledge-Managements erheblich überlegen. Wir müssen vor allem nicht unter Zeitdruck arbeiten, sondern nehmen uns – erforderlichenfalls zusammen mit wissenschaftlichen Mitarbeitern – die Zeit, die es braucht, alle Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung auszuwerten und zu prüfen.

Akten, Schriftsätze und Öffentlichkeit

Dabei haben wir auch immer die Schwachstellen der Position des Mandanten im Auge. Grundlage unserer Beurteilung der prozessualen Situation ist immer eine präzise Auswertung der Verfahrensakten, gefolgt von Gesprächen mit dem Mandanten und gegebenenfalls der Vornahme eigener Ermittlungen. In jedem Stadium des Verfahrens werden die Schriftsätze, die unser Haus verlassen, auf wissenschaftlichem Niveau verfasst aber niemals mit unnötigem Inhalt überfrachtet. Ziel unserer Arbeit ist es grundsätzlich, dass Verfahren geräuschlos und ohne öffentliche Wahrnehmung durchgeführt werden. Erforderlichenfalls, insbesondere wenn die Betroffenen im Licht der Öffentlichkeit stehen, verfügen wir aber über ausgewiesene Erfahrung im Umgang mit den Medien. Zu unseren Mandanten gehören Prominente aus Politik, Wirtschaft und Unterhaltung sowie Personen des öffentlichen Lebens, die wir in einem Strafverfahren auch im Umgang mit den Medien kompetent begleiten und für die wir in geeigneten Fällen eine prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit (Litigation-PR) aufbauen.

Datensicherheit

Datensicherheit und Geheimhaltung sind für den Rechtsanwalt bereits aus berufsrechtlichen Gründen Selbstverständlichkeiten. Die sensiblen Daten unserer Mandanten schützen wir, indem wir sie in einem speziellen Rechenzentrum für Juristen speichern, und dies auch nur, solange es unbedingt gesetzlich vorgeschrieben ist. Herkömmliche Cloud-Lösungen verbieten sich aus unserer Sicht für Rechtsanwälte.

Wir nutzen daher Server, Speicher (Storage), Netzwerk, Firewall und weitere Infrastruktur eines deutschen Rechenzentrums für Juristen nach Tier-3-Standard. Das Rechenzentrum selbst ist aufwändig mit weitreichenden Zutrittskontrollen gegen den Zutritt von unbefugten Personen gesichert. Gleiches gilt für den Zugriff auf die Daten im Rechenzentrum. Für externe oder mobil arbeitende Anwender setzen wir auf die sogenannte 2-Faktor-Authentifizierung, die ein Höchstmaß an Sicherheit bietet. Alle Datenleitungen sind hochverschlüsselt und so gegen Mitlesen geschützt.

Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) leistet – wenn sie in professionellen anwaltlichen Anwendungen integriert ist – wertvolle Unterstützung bei der Strukturierung und Analyse umfangreicher Sachverhalte und wird in der täglichen Arbeit selbstverständlich auch bei uns genutzt.

Die persönliche, unabhängige Entscheidungsfindung im Strafverfahren bleibt jedoch ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten; sie kann weder durch KI-basierte Systeme noch durch automatisiert generierte Texte ersetzt werden. Verteidigung erfordert individuelle psychologische und taktische Kompetenz, die allein der erfahrene Strafverteidiger gewährleisten kann. Der reflektierte, verantwortungsvolle Umgang mit KI ist daher fester Bestandteil unserer anwaltlichen Praxis, ersetzt aber nicht die eigenverantwortliche, menschliche Interessenvertretung.

OnlineAkte

Unseren Mandanten empfehlen wir die Kommunikation über den Zugang zu unserer OnlineAkte. Schon aus Gründen der Datensicherheit und Vertraulichkeit raten wir von offener Kommunikation per E-Mail ab. Diese ist bekanntlich unsicher und teilweise ungeeignet, um größere Dateien – beispielsweise digitalisierte Kopien von Ermittlungs- und Verfahrensakten – zu übersenden. Die Sicherheitsarchitektur unserer onlineAkte hingegen ist so aufgebaut, dass die Daten unserer Mandanten nicht im Internet in einer herkömmlichen Cloud abgelegt werden, sondern auf unseren Servern in unserem Rechenzentrum für Juristen verbleiben.

Mandanten erhalten – wie beim Onlinebanking – einen 256-Bit SSL-verschlüsselten Zugang zu einem Portal, in dem die in der digitalisierten Akte auf unseren Servern gespeicherten Daten eingesehen und als Kopie heruntergeladen werden können.

Zur Akte